Gewalt gegen Frauen noch effektiver bekämpfen – Ministerrat beschließt Erarbeitung eines Landesaktionsplans
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhüten und zu bekämpfen. Der Ministerrat hat heute in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Landesaktionsplans beschlossen. Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Jutta Blatzheim-Roegler: