Waffen bei Reichsbürgern: Gericht unterstreicht Handlungsbedarf

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass zwei mutmaßliche Reichsbürger aus Rheinland-Pfalz ihre Schusswaffen abgeben müssen. Diese Entscheidung ist nur konsequent, sagt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz verdeutlicht noch einmal ganz konkret, dass von Reichsbürgern eine große Gefahr für unsere Gesellschaft ausgeht. Das Gericht bestätigt mit seinem Beschluss die begründeten Zweifel daran, dass diese Menschen jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß im Einklang mit der Rechtsordnung mit Waffen und Munition umgehen. Der Tod eines Polizisten im Oktober 2016 im bayerischen Georgensgmünd, der im Einsatz von einem sogenannten Reichsbürger erschossen wurde, untermauert den dringenden Handlungsbedarf, Menschen mit derartigen Ideologien und Überzeugungen den Zugang zu Waffen strikt zu verwehren.

Schon die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage im August dieses Jahres hat gezeigt, dass es sich hierbei um ein ernstzunehmendes Risiko handelt: Von rund 500 Reichsbürgern in Rheinland-Pfalz besaßen nach damaligem Stand noch immer mehr als 30 Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Zum Schutz der Bevölkerung müssen deshalb alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, um Rechtsextremen und Reichsbürgern Waffen zu entziehen.“

 

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Waffenbesitz von Reichsbürgern“ finden Sie hier: https://www.gruene-fraktion-rlp.de/wp-content/uploads/2018/08/Antwort-Waffenbesitz-von-Reichsb%C3%BCrgern.pdf

Die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz finden Sie hier: https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/reichsbuerger-muessen-waffen-abgeben/

 

 

Dr. Claudius Ruch
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