Vereinbarkeit ehrenamtlicher politischer Tätigkeit mit Familie und Beruf stärken

Mangelnde Vereinbarkeit von einer ehrenamtlichen politischen Tätigkeit mit Familie und Beruf steht einem kommunalpolitischen Engagement oft entgegen. Wie der gestrige Austausch mit der GRÜNEN Landtagsfraktion aus Baden-Württemberg gezeigt hat, kann der Gesetzgeber die Vereinbarkeit von Familie und Kommunalpolitik stärken. Eine Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung könnte auch in Rheinland-Pfalz für eine Verbesserung sorgen. Dazu Pia Schellhammer, kommunalpolitische Sprecherin:

Die Demokratie in unseren Kommunen lebt vom hohen persönlichen Einsatz vieler ehrenamtlicher Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Berufliche oder familiäre Verpflichtungen stehen einem zeitaufwändigen Engagement in Gemeinderäten oder Kreistagen oft entgegen. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für eine ehrenamtliche Mandatsträgerschaft in kommunalen Räten attraktiver machen und die Vereinbarkeit einer ehrenamtlichen politischen Tätigkeit mit Familie und Beruf verbessern. Gerade Frauen, die trotz Erwerbsarbeit leider immer noch einen Großteil der Familienarbeit tragen, wollen wir dabei unterstützen, ein kommunales Ehrenamt auszuüben. In unserem gestrigen Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben wir uns auch darüber ausgetauscht. In Baden-Württemberg können Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen und Kindern während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erstattet werden.

Eine solche landesweit einheitliche Regelung können wir uns auch für Rheinland-Pfalz vorstellen. Möglich wäre das durch eine Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung.“

Bei ihrem gestrigen Treffen in Mannheim haben die GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden aus Rheinland-Pfalz, Dr. Bernhard Braun, und aus Baden-Württemberg, Andreas Schwarz, eine gemeinsame Resolution beschlossen. Sie zeigt auf, wie eine stärkere demokratische Beteiligung in den Kommunen erreicht werden kann. Die Resolution finden Sie hier.

Dr. Claudius Ruch
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