Verbraucherinnen und Verbraucher schützen: Ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon verhindern

Zu dem Berichtsantrag „Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Abschlüsse von Verträgen am Telefon“ der GRÜNEN Landtagsfraktion im Ausschuss für Verbraucherschutz erklärt Katharina Binz, Verbraucherschutzpolitische Sprecherin:

„Verbraucherinnen und Verbraucher wurden in den letzten Jahren immer wieder durch Werbeanrufe belästigt. Über 90 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Umfrage der Verbraucherzentralen in 2014/2015 gaben an, regelmäßig belästigende Werbeanrufe zu erhalten. Dabei wurden Verbraucherinnen und Verbraucher häufig gedrängt am Telefon „Ja“ zu sagen, und sie hatten damit ungewollt einen Vertrag abgeschlossen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die den ungewollten Abschluss eines Vertrags verhindern sollen, sind offensichtlich nicht ausreichend. Gemeinsam mit anderen Bundesländern fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung über den Bundesrat deswegen auf, tätig zu werden, um diese belastenden Situationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterbinden. Sollte dieser Gesetzentwurf vom Bundestag angenommen werden, müssten die Anrufer das Angebot per Post, E-Mail oder SMS bestätigen und die Verbraucherin oder der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigen. Damit würde eine hohe Hürde für Betrugsversuche eingeführt. Das begrüße ich sehr und fordere die Große Koalition auf, diesem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen effektiv zu schützen.“

 

Den Gesetzentwurf aus dem Bundesrat finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/18/967/967-pk.html?nn=4732016#top-32

Dr. Claudius Ruch
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