Untersuchungsausschuss: Gutachten bestätigt umgehende Pegelprognosen des Landesamts

Der Gutachter der Staatsanwaltschaft Dr. Thomas Roggenkamp sowie der Sachverständige Prof. Dr. Holger Schüttrumpf haben im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags Fragen zu den Pegelprognosen im zeitlichen Umfeld der Flutkatastrophe an der Ahr beantwortet. Ihre Erläuterungen bestätigen, dass das Landesamt für Umwelt seine Pegelprognosen schnellstmöglich berechnete und an den Landkreis Ahrweiler kommunizierte. Dazu erklärt Carl-Bernhard von Heusinger, Obmann der GRÜNEN Fraktion:

„Die Aussagen der Gutachter haben entscheidend zum Verständnis der Abläufe während der Flutkatastrophe beigetragen und das Landesamt für Umwelt nachvollziehbar vom Vorwurf verzögerter Prognosen entlastet.

Es hat sich herausgestellt, dass im Gutachten der Staatsanwaltschaft nicht konsequent zwischen Uhrzeiten in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) und der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) unterschieden wird. Die Differenz von einer Stunde zwischen MEZ und MESZ ist deshalb Quelle für entscheidende Fehlinterpretationen. Der Gutachter wusste nach eigener Aussage nicht, dass Uhrzeiten in der Warnchronologie zum Teil in der MEZ und zum Teil in der MESZ erfasst wurden. Ursache dafür ist laut Dr. Roggenkamp, dass diese Unterscheidung in den ihm von der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Daten nicht vorgenommen wurde.

Der Gutachter hat damit heute bestätigt, dass das Landesamt für Umwelt nur vier Minuten nach der Wettervorhersage des DWD um 15:22 Uhr (MESZ) eine Pegelprognose von über fünf Metern an den Landkreis Ahrweiler meldete, also um 15:26 Uhr (MESZ). Anschließend folgte eine detailliertere Wetterprognose des DWD um 16:22 Uhr (MESZ), die das Landesamt für Umwelt ebenfalls umgehend für seine Pegelberechnungen für Rheinland-Pfalz nutzte. Diese wesentlich komplexeren Berechnungen nahmen eine knappe Stunde in Anspruch. Sobald das Resultat der Berechnungen vorlag, erhöhte das Landesamt für Umwelt seine Warnung für das Ahrtal um 17:17 Uhr (MESZ) auf die höchste Warnstufe. Der Gutachter der Staatsanwaltschaft hat damit heute bestätigt, dass die Prognosen des Landesamts für Umwelt stets auf Basis der jeweils aktuellsten verfügbaren Wetterdaten unverzüglich erstellt wurden.“

Hintergrund:

Der Deutsche Wetterdienst erfasst Uhrzeiten in der Mitteleuropäischen Zeit, das Landesamt für Umwelt erfasste die Uhrzeiten zum Flutzeitpunkt dagegen in der Mitteleuropäischen Sommerzeit. 14:22 Uhr MEZ entspricht dabei beispielsweise 15:22 Uhr in der in Deutschland zum Zeitpunkt der Flut geltenden MESZ.

Dr. Claudius Ruch
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