Untersuchungsausschuss: Auch die dritte Anhörung entlastet den Staatssekretär und das Landesamt

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat heute Staatssekretär Erwin Manz sowie einige Zeugen aus dem Landesamt für Umwelt zum wiederholten Male befragt. Auch die heutige Anhörung hat den Staatssekretär und das Landesamt erneut entlastet, bilanziert Carl-Bernhard von Heusinger, Obmann der GRÜNEN Fraktion:

„In der heutigen Sitzung wurde zum wiederholten Male bestätigt, dass die Hochwasserwarnungen des Landesamt für Umwelt frühestmöglich versendet wurden.

Es wurde zudem aufgelöst, dass die Zeitangaben des Landesamts für Umwelt – stets in der Mitteleuropäischen Sommerzeit – im Gutachten der Staatsanwaltschaft irrtümlich ohne Anpassung in Zeitangaben in der Mitteleuropäischen Zeit übertragen wurden. Zwischen beiden Zeiten besteht aber eine Differenz von einer Stunde. Auf Zeitangaben des Gutachtens muss deshalb immer eine Stunde hinzuaddiert werden.
Mit dem Wissen, dass Deutscher Wetterdienst und Landesamt für Umwelt in ihrer Arbeit jeweils unterschiedliche Zeitsysteme mit einer Differenz von einer Stunde verwenden, verändert sich die Bewertung der Warnhistorie grundlegend. Die vom Gutachten für 14:22 Uhr angegebene Vorhersage des DWD wurde entsprechend um 15:22 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit gesendet. Nur vier Minuten später folgte die daraus resultierende Pegelprognose des Landesamts mit einem Pegel von über fünf Metern.

Nach vielen Anhörungen, auch zum wiederholten Male den Umweltstaatssekretär und das Landesamt für Umwelt betreffend, bleibt festzuhalten: In der Verwaltung des Landkreises Ahrweiler mangelte es nicht an Informationen, sondern an Entscheidungen.“

Hintergrund:
Der Deutsche Wetterdienst erfasst Uhrzeiten in der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), das Landesamt für Umwelt erfasste die Uhrzeiten zum Flutzeitpunkt dagegen in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). 14:22 Uhr MEZ entspricht beispielsweise 15:22 Uhr in der in Deutschland zum Zeitpunkt der Flut geltenden MESZ.

Dr. Claudius Ruch
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