Tierkörperbeseitigung – langfristig stabil aufstellen

Zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Tierkörperbeseitigung erklärt Dietmar Johnen, Landwirtschaftspolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf hat das Land im EU-Beihilfeverfahren einen wichtigen Schritt nach vorne getan. Die zügige Liquidation des von den Kommunen getragenen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung ist wichtig, um millionenschweren Rückzahlungsforderungen an den Zweckverband und letztendlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land abzuwenden. Erst im weiteren Verfahren wird entschieden, ob sich die Europäische Kommission mit ihrer Forderung nach einer öffentlichen Ausschreibung oder die Kommunen mit Unterstützung des Landes mit dem bewährten Modell einer kommunalen Gemeinschaftseinrichtung durchsetzen werden. Abzuwarten ist auch das laufende Klageverfahren des Zweckverbandes und des Bundes vor dem Europäischen Gerichtshof.
„Die fachgerechte Entsorgung toter Tiere – seien es Haustiere oder Nutztiere – ist eine wichtige Dienstleistung zur Tierseuchenvorsoge und –bekämpfung für die Gesellschaft. Dieser sensible Bereich sollte aus GRÜNER Sicht einer öffentlichen Kontrolle unterliegen.“, so Dietmar Johnen. „Das Land vermittelt seit langem aktiv zwischen Kommunen, Bund und EU-Kommission und unterstützt die Kommunen gegen die Privatisierungsbestrebung des europaweit tätigen Konzerns Saria Bio-Industries (gehört zur Rethmann-Gruppe), der mit einer Klage bei der EU das Beihilfeverfahren ins Rollen gebracht hatte.“

Dr. Claudius Ruch
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