Ein gute Entscheidung für eine vielfältige Gesellschaft
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat dem Eilantrag einer Muslimin stattgegeben. Das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dazu äußert sich die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Pia Schellhammer: „Die Selbstbestimmung von Frauen und die Teilhabe muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger an unserem gesellschaftlichen Leben sind uns GRÜNEN…