Teilfortschreibung LEP IV: Keine Energiewende ohne GRÜNE
„Der Windkraft wird auch künftig eine wichtige Rolle bei der umweltfreundlichen Stromerzeugung zukommen. Mit dem LEP IV wird der Mindestabstand von Windkraftanlagen von 1.000 Metern zu allgemeinen Wohngebieten bzw. 1.100 Metern bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe festgelegt. Mit zunehmendem Größenwachstum der Anlagen ist das eine vernünftige Lösung. Das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen, bleibt bestehen. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans unterstützt zudem das Repowering, also den Ersatz von Altanlagen durch inzwischen wesentlich leistungsfähigere. Der LEP IV bietet eine gute Grundlage für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz. Der bisherige Ausbaukorridor kann bestehen bleiben. Damit leisten wir einen dringend notwendigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele.
Auch in Schleswig-Holstein bewirkt die GRÜNE Regierungsbeteiligung, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien voranschreiten kann. Auch dort wurden die Mindestabstände auf 1.000 Meter festgelegt.“