Studienplatzvergabe im Medizinstudium grundlegend ändern

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die teilweise Verfassungswidrigkeit der Studienplatzvergabe im Medizinstudium erklärt Katharina Binz, hochschulpolitische und gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:

„Das Grundgesetz garantiert die freie Berufswahl. Dieses Ziel wird nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von den aktuellen Regelungen zur Vergabe der medizinischen Studienplätze nicht erreicht. Es ist erfreulich, dass das Gericht insbesondere die weit überwiegende Vergabe aufgrund der Abiturnote kritisiert und stattdessen stärker die Berücksichtigung weiterer Eignungskriterien fordert. Wir unterstützen auch das Ansinnen, dabei eine medizinische Berufsausbildung stärker zu gewichten. Wir brauchen gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte im Land. Wir müssen in dem Zusammenhang auch diskutieren, ob dafür nicht insgesamt die Anzahl der Studienplätze bundesweit erhöht werden muss.“

Dr. Claudius Ruch
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