Scheuklappen sind kein Fastnachtskostüm

Zur Äußerung des Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaft Trier, Günther Schartz, das Gremium sei nicht zuständig für die Festsetzung der Ausschluss- und Pufferzonen bei landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften (Lahikula), erklärt Jutta Blatzheim-Roegler, stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Fakt ist: Die Landesregierung hat bereits im Sommer 2013 alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Kommunen und die Planungsgemeinschaften gut fundierte Entscheidungen vor Ort zum gewünschten Ausbau von Windenergie treffen können. Dies sollte Herrn Schartz bekannt sein.
Für die Planungsgemeinschaften ist das „Lahikula-Gutachten“ ein weiteres Instrument, um für eine gute, nachhaltige Windenergie-Planung sorgen zu können. Es liegt an den Planungsgemeinschaften, die Empfehlungen aufzugreifen und gemeinsam mit den Kommunen passgenaue Lösungen zu finden. Entweder ist dies Herrn Schartz schlichtweg nicht bekannt oder er will sich einfach keine Arbeit machen oder er hat sich mit ideologischen Scheuklappen vermummt. In jedem Fall ist das eine schwache Leistung.“

Hintergrund
Das „Lahikula-Gutachten“ konkretisiert den Umgang der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie. Bei der Erstellung des Gutachtens hat das Büro für angewandte Geografie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung (agl) aus Saarbrücken eng mit den Planungsgemeinschaften und Behörden, mit der Landwirtschaftskammer, der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH sowie mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe und dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal zusammengearbeitet. Aktuell geht es um die Ausweisung eines Windparks der Gemeinde Riol, in der Nähe der A1.
Das Gutachten ist abrufbar unter:
http://www.mwkel.rlp.de/icc/c/Landesplanung/Programme-und-Verfahren/Landesentwicklungs-programm-LEP-IV/Teilfortschreibung-LEP-IV-Kap-5-2-1-Erneuerbare-Energien/Anlagen/

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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