Reform des Landeswaldgesetzes: Landesregierung wird in ihren Plänen bestätigt

Zur heutigen Anhörung zur Änderung des Landeswaldgesetzes im Umweltausschuss des Landtags erklärt Andreas Hartenfels, umweltpolitischer Sprecher:

„Die Anhörung hat bestätigt, dass die Landesregierung mit der Neuregelung im Landeswaldgesetz auf dem richtigen Weg ist. Der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und aus nichtstaatlichen Forstbetrieben soll damit zum 1. Januar 2019 getrennt werden. Daraus folgen wird die Schaffung wettbewerbsfähiger kommunaler und privater Holzvermarktungsorganisationen, deren Neustrukturierung aktuell intensiv mit allen Beteiligten entwickelt wird. Eine Entscheidung darüber, inwieweit die vorgelagerten Dienstleistungen, wie beispielsweise das Holzauszeichnen oder die Holzernte, hoheitliche Aufgaben darstellen, wird von einem Urteil des Bundesgerichtshofs am 12. Juni erwartet. Für mich steht fest, dass der Wald als Naherholungsgebiet, als Garant für Artenvielfalt und Klimaschutz oder als wertvoller Baustoff ein hohes Gut darstellt und die bislang bestehenden und funktionierenden Strukturen in Form der Gemeinschaftsforstämter aufrecht erhalten werden sollten.“

Dr. Claudius Ruch
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