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Dr. Claudius Ruch
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Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Pia Schellhammer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die dem Bundeskriminalamt eingeräumten weitreichenden Eingriffsbefugnisse verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind rechtsstaatlich zu unbestimmt…