Mit dem Tierwohl meint es Frau Klöckner wieder nicht ernst

Zur Aktuellen Debatte zum freiwilligen Tierwohllabel der Bundesregierung erklärt Andreas Hartenfels, tierschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Frau Klöckners freiwilliges Tierwohllabel ist leider nur ein weiteres durchsichtiges Manöver, das von der Notwendigkeit politischer Entscheidungen zum Schutz von Tier, Mensch und Umwelt ablenken soll. Enttäuschend ist aber auch die Ausgestaltung des Labels selbst. Ein Pizzakarton mehr Platz für ein Schwein mit 110 Kilogramm Körpergewicht ist im Hinblick auf das Tierwohl ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Vorstoß dokumentiert einmal mehr: Frau Klöckner meint es mit dem Tierwohl nicht ernst. Die Regelung zum Tierwohllabel knüpft nahtlos an Frau Klöckners Hinhalteparolen bei der betäubungslosen Ferkelkatration und dem Kükenschreddern an.

Tierschutz ist schon seit 2002 fest im Grundgesetz verankert. Es liegt in der Verantwortung des Staates sicherzustellen, dass unsere Lebensmittel tiergerecht und verantwortungsvoll produziert werden. Ich appelliere daher nachdrücklich an Frau Klöckner, den Schutz unserer Nutztiere vor völlig unnötigen Qualen, aber auch das berechtigte Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an Transparenz in der Lebensmittelproduktion endlich ernst zu nehmen. Dazu braucht es ein einheitliches, verpflichtendes und transparentes Tierwohllabel analog zur Frischeier-Kennzeichnung.“

Hintergrund:

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein 3-stufiges (Einstieg, Mittel, Premium), freiwilliges Tierwohllabel eingeführt und zunächst Kriterien für die Schweinehaltung veröffentlicht. Ein 110 Kilogramm schweres Schwein muss nach der gesetzlichen Vorgabe 0,75 Quadratmeter Platz zur Verfügung haben. Nach den Kriterien der Einstiegsstufe des freiwilligen sogenannten Tierwohllabels der Bundesregierung erhält es nun 20 Prozent mehr Platz – das sind 0,15 Quadratmeter, womit den Tieren nun also 0,9 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Dies ist ein Zugewinn in der Größenordnung eines aufgeklappten Pizzakartons.

Im Gegensatz zur Bundesgesetzgebung hat die EU-Ökoverordnung wichtige Mindestkriterien längst verbindlich eingeführt. So haben die Tiere beispielsweise Auslauf, Einstreu und deutlich mehr Platz (bei einem Gewicht über 110 Kilogramm mindestens 1,5 Quadratmeter) und dürfen nicht systematisch kupiert oder verstümmelt werden.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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