Landeswaldgesetz: Enthaltung der CDU ist Tritt vor das Schienbein von Kommunen und Waldbesitzern
„Mit dem neuen Landeswaldgesetz schaffen wir Rechtssicherheit für Kommunen und Privatwaldbesitzer und schützen das Land vor möglichen Regressforderungen. Den Akteuren des Landes, der Kommunen und der Waldbesitzer ist es gelungen an einem Strang zu ziehen und in der Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt zu guten Lösungen zu kommen. Das Land Rheinland-Pfalz hat zügig gearbeitet und gegenüber anderen Ländern vorgelegt. Der Vertreter des Bundeskartellamts hat in der Anhörung im Ausschuss darüber hinaus noch einmal klar gemacht, dass das inhaltliche Konzept des Landes sehr positiv bewertet wird. Die Enthaltung der CDU-Fraktion in so einer wichtigen Frage, die über ein Jahr lang mit breiter Beteiligung diskutiert wurde, ist ein Trauerspiel und ein Tritt vor das Schienbein der beteiligten Akteure.“