Klarheit und Vertrauen – Rot-Grün schafft Klarheit beim Kommunalwahlgesetz

Zur abgewiesenen Klage gegen das rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetz durch den Verfassungsgerichtshof erklären Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender und Anne Spiegel, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz:
„Wir schlagen unserer Fraktion vor, das Kommunalwahlgesetz vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Wir sind verantwortlich für eine ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahlen im Mai. Daher sorgen wir für Klarheit und Vertrauen durch eine Überprüfung der neuen Rechtslage durch das höchste rheinland-pfälzische Gericht“, so Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz.
„Wir sind davon überzeugt, dass der rheinland-pfälzische Landtag ein verfassungsgemäßes Gesetz beschlossen hat. Bisher sind in den kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz nur 16,8% Frauen vertreten. Hier für mehr Gleichberechtigung zu sorgen ist erklärter Wille des Gesetzgebers“, so Anne Spiegel, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz.
Die Fraktionen nehmen die geäußerten Bedenken gegenüber der Neuregelung des Kommunalwahlgesetzes ernst und wollen diese bundesweit neuen Instrumente vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. „Wir haben mit unseren Vorschlägen neue Wege beschritten, für die es noch keine vergleichbaren Regelungen gibt. Um hier auch für andere Bundesländer, die ähnliche Regelungen anstreben, Sicherheit zu geben, gehen wir mit dieser Überprüfung in die Offensive. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind Grundvoraussetzungen, um das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl zu erhalten. Diesen Grundsätzen sehen wir uns verpflichtet“, so Köbler abschließend.

Hintergrund
Alle drei im Landtag vertretenen Fraktionen haben im Rahmen der Enquete Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ im Sommer 2012 eine verfassungsrechtliche Überprüfung einer Quote für die Kommunalwahl gefordert. Die Landesregierung hat daraufhin ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Ebsen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage des Gutachtens haben SPD, GRÜNE und CDU Vorschläge zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes erarbeitet. Die Unterschiede zwischen den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen und der CDU unterschieden sich nur in Nuancen. 

Dr. Claudius Ruch
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