Klare Leitlinien zum Schutze der Freiheit von Forschung und Lehre

Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss über die vertragliche Gestaltung der drittmittelfinanzierten Forschung zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Boehringer Ingelheim äußert sich die hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion Eveline Lemke: 

„Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Berufungsverfahren von Professoren an öffentlichen Hochschulen sowie Universitäten. Öffentliche Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit zugleich staatliche, unabhängige Bildungsinstitutionen des Landes. Für uns GRÜNE ist klar, dass das Berufungsverfahren für freie oder frei werdende Stellen für Hochschullehrinnen und Hochschullehrern stets unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Hochschulgesetzes erfolgen muss. Ich erwarte nach wie vor, dass die vom Präsidenten der Universität Mainz angekündigten Änderungen im Vertragstext vorgenommen werden.
Daneben liegt jetzt der GRÜNE Vorschlag auf den Tisch, die Leitlinien des Deutschen Stifterverbandes („The Code of Conduct“ ) zur Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zur Anwendung zu bringen. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main verfügt bspw. über eine solche Regelung, aus der hervorgeht, dass eine Zuwendung insbesondere dann abzulehnen ist, wenn der Geldgeber einen unmittelbaren Einfluss auf konkrete Belange und Inhalte von Forschung und Lehre nimmt oder die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Besetzung von Stellen maßgeblich beeinflusst. Wir haben im Ausschuss das Ministerium gebeten, eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen.“

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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