Kein Anspruch auf Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten

Zu der für die heutige Plenarsitzung angemeldeten Wahl eines Mitgliedes des Interregionalen Parlamentarier-Rates (IPR) und eines stellvertretenden Mitgliedes des Landtages in die Datenschutzkommission beim LfDI erklärt Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Nach Geschäftsordnung des Landtages hat jede Fraktion, so auch die AfD, Anspruch auf eine Vertretung in verschiedenen Gremien. Es handelt sich beim heutigen Tagesordnungspunkt jedoch nicht um eine Benennung, sondern um einen Wahlakt. Das bedeutet, es besteht kein Automatismus, dass die zur Wahl vorgeschlagene Person auch gewählt wird. Selbstverständlich ist jede und jeder einzelne Abgeordnete in der eigenen Wahlentscheidung frei. Die Abgeordneten meiner Fraktion werden eine Wahl von Damian Lohr für die beiden Positionen aufgrund seiner Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum jedoch nicht mittragen.“

Dr. Claudius Ruch
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