Haushalt zügig verabschieden – Pensionsfonds verfassungsgemäß reformieren
„Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat festgestellt, dass die Deklarierung der Zuführungen des Pensionsfonds als Darlehen und somit als Investitionsausgaben unzulässig ist. Damit wurde die investitionsbezogene Kreditobergrenze, die alte Schuldenbremse, ausgeweitet. Aus dem Urteil müssen Konsequenzen gezogen werden. Kurzfristig haben wir als regierungstragende Fraktionen Deckblätter zum Doppelhaushalt 2017/2018 eingereicht, die die Zuführungen an den Pensionsfonds als Zuweisungen umgruppieren. Damit ist die erste Forderung des Verfassungsgerichtshofes erfüllt und der Haushalt kann verfassungsgemäß verabschiedet werden. Das erwarten auch zahlreiche Initiativen und Verbände von uns, die auf die im Doppelhaushalt 2017/2018 zugesagten Mittel angewiesen sind. Mittelfristig muss das Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz reformiert werden.
Die CDU will offensichtlich nicht an einer konstruktiven Lösung mitarbeiten. Bisherige Forderungen, den aktuellen Haushalt nicht zu verabschieden, entbehren jeder Grundlage.“