Hängepartie bei PFT-Belastung in der Eifel: BImA muss endlich Verantwortung übernehmen

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat beim Landgericht Trier wegen des vor Ort entstandenen PFT-Schadens Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Dazu erklärt Jutta Blatzheim-Roegler, stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion und regionale Abgeordnete der Region Eifel-Mosel-Hunsrück:

„Es ist ein eindeutiges Versagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), dass nach wie vor kein technisches Sanierungskonzept vorliegt, um den Schaden in den Bereichen bestehender und ehemaliger Militärflugplätze wie Spangdahlem oder Bitburg zu beheben. Bereits seit 2011 gibt es belastbare Zahlen zu den kontaminierten Flächen und den Risiken, bis spätestens Ende 2017 wollte die BImA selbst ein Konzept vorgelegt haben. Bis heute, mehr als ein Jahr nach Ablauf dieser selbst auferlegten Frist, ist noch immer nichts passiert. Es kann nicht sein, dass Land und Kommunen auf den Altlasten und die VG Wittlich-Land auf den durch die Klärschlammentsorgung entstandenen Kosten sitzen bleiben. Ich fordere die BImA auf, hier schnellstens tätig zu werden.“

 

Hintergrund:

Die Gewässerverunreinigungen durch zum Teil krebserregende perfluorierte Tenside (PFT) im Bereich von (ehemaligen) Militärflugplätzen, beispielsweise Spangdahlem, Bitburg und Ramstein, werden durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und das Landesamt für Umwelt (LfU) bereits seit 2011 beobachtet. Es handelt sich dabei um Rückstände aus früheren Feuerlöschübungsplätzen oder Brandereignissen.

Wie eine Antwort der Landesregierung im Mai 2018 auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels zur Belastungssituation in Rheinland-Pfalz zeigte, ist die Verunreinigung in der Umgebung von Flugplätzen nach wie vor am höchsten. Besonders hoch war die nachgewiesene Belastung des Grundwassers bei Bitburg mit bis zu 108 Mikrogramm pro Liter (µg/l) und bei der Ramstein Air Base mit bis zu 264 µg/l. Zum Vergleich: Es gibt nach wie vor keine gesetzlichen Grenzwerte, das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch für gesunde Erwachsene einen Höchstwert von 5 µg/l Trinkwasser, das in der Regel aus Grundwasser gewonnen wird. Zwar besteht keine unmittelbare Gefahr für die Trinkwasserversorgung, bekanntlich mussten jedoch im Bereich des Flugplatzes Spangdahlem Angelgewässer gesperrt und die Klärschlammverwendung für die Landwirtschaft eingeschränkt werden.

Eine Expertengruppe der SGD Nord, des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Umwelt und des Umweltministeriums hat unterdessen verschiedene Maßnahmen entwickelt, um eine Gefährdung für Mensch und Umwelt abzuwehren. Dazu gehören die Versiegelung von kontaminierten Flächen, Bodenaustausch oder die Grundwasseraufbereitung.

 

 

Dr. Claudius Ruch
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