Gerichtsurteil stärkt das Kirchenasyl

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Abschiebung sudanesischer Asylbewerber untersagt, die sich derzeit im Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis befinden. Dazu die integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Katharina Binz:

„Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier stärkt das Kirchenasyl. Das Gericht widerspricht der Rechtsauffassung von Landrat Bröhr. Bröhr hatte die rechtliche Lage falsch eingeschätzt.

Integrationsministerin Anne Spiegel hat sich zu keinem Zeitpunkt über geltendes Recht hinweggesetzt. Die Attacke der CDU-Abgeordneten Huth-Haage auf Ministerin Anne Spiegel ist deshalb unterhalb der Gürtellinie. Der Angriff entbehrt auch einer sachlichen Grundlage, denn das Gericht hat sich mit der Verfügung von Spiegels Ministerium gar nicht auseinandergesetzt. Eine solche Befassung hätte auch keinen Sinn gemacht, denn die Verfügung erfolgte erst nach der Fristverlängerung durch das Bundesamt.“

 

Hintergrund:

Menschen, die in einem anderen europäischen Land zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt haben und anschließend nach Deutschland weitergereist sind, können nach dem Dublin-Verfahren wieder in diesen Staat zurückgeführt werden. Hält sich der Asylbewerber länger als sechs Monate in Deutschland auf, übernimmt jedoch der deutsche Staat die Zuständigkeit für das Asylverfahren. Im Falle der Sudanesen im Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis war diese Frist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von sechs auf 18 Monate angehoben worden. Dagegen hatten die sudanesischen Asylbewerber geklagt und Recht bekommen – die Fristverlängerung war nicht zulässig, da sie nicht als „flüchtig“ im Sinne der Dublin-Verordnung galten. Bei einem der Asylbewerber hatte das BAMF die Fristverlängerung bereits von selbst zurückgenommen.

Dr. Claudius Ruch
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