Gelungener Interessensausgleich zwischen FlohmarktbetreiberInnen, BürgerInnen und einem guten Sonntagsschutz

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) erklärt Ulrich Steinbach, wirtschaftspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass der durch Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vorgestellte Gesetzesentwurf einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen für die Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten darstellt. Der Sonntagsschutz bleibt gewahrt, die Kommunen erhalten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage und das geänderte Freizeitverhalten ist berücksichtigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen an eine gute Rechtsgrundlage.“
Steinbach weiter: „Es handelt sich bei dem Gesetzesentwurf um eine austarierte Abwägungsentscheidung zwischen dem grundsätzlichen Erhalt der Ruhe an Sonn- und Feiertagen, für den wir GRÜNE einstehen, sowie dem geänderten Kultur- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Und die Städte und Gemeinden erhalten eine verslässliche Entscheidungsgrundlage. Dies kann man auch nach der Anhörung der Sachverständigen so festhalten.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, der Tradition der Sonntagsflohmärkte als Freizeitangebote gerecht zu werden und gleichzeitig einen Missbrauch im Hinblick auf das Angebot neuer Ware zu verhindern. Denn Neuwaren haben auf Flohmärkten schlichtweg nichts zu suchen. Weiterhin werden durch den Gesetzesentwurf, der vorsieht Flohmarkttage im Rahmen von Marktsonntagen durchzuführen, die Entscheidungen in den Kommunen gestärkt.
Nun gilt es im Rahmen der Auswertung der Anhörung zu prüfen, an welchen Stellen wir den Gesetzesentwurf gegebenenfalls noch präzisieren müssen. Etwa die Frage nach einer Differenzierung der Anzahl der Marktsonntage zwischen Städten und dem ländlichen Raum gilt es in den kommenden Wochen noch einmal intensiv zu diskutieren. Hier sind wir bereit, noch einmal präzisierend nachzusteuern.“
Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) wird in Rheinland-Pfalz eine landesrechtliche Grundlage für die Durchführung von gewerblichen Veranstaltungen geschaffen. Dieses Recht steht dem Landesgesetzgeber seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 zu und wird nun in Anspruch genommen. Derzeit fehlt es in Rheinland-Pfalz an einer geeigneten Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten.

Dr. Claudius Ruch
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