Fraktionen setzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um – Ausschlüsse vom Wahlrecht werden gestrichen
„Mit der Änderung wird die demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, verbessert. Das rheinland-pfälzische Wahlrecht wird damit inklusiver. Der in den Fraktionen beschlossene Schritt ist demokratiepolitisch richtig und folgt der Überzeugung, dass Menschen – egal ob mit oder ohne eine Behinderung – wählen und gewählt werden dürfen.“
Weiter betonen die Sprecherinnen und Sprecher: „Mit den vorgesehenen Änderungen wollen wir dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts zu Wahlrechtsausschlüssen Rechnung tragen und einen verfassungskonformen Rechtszustand herbeiführen. Die Regelung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen, denen ein gesetzlicher Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, soll gestrichen werden. Diesen Personen soll das aktive und passive Wahlrecht gewährt werden. Ohne die entsprechenden Streichungen besteht die Gefahr, dass Klagen gegen die Kommunalwahl eingereicht würden.“