Ein weiterer Schritt für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz

Anlässlich der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung betont Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das Gemeindewirtschaftsrecht ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Erfolg der dezentralen Energiewende in Rheinland-Pfalz. Wir haben stets betont, dass die Kommunen für uns ein entscheidender Partner bei der Umsetzung der Energiewende sind. Jetzt können sie sich im Bereich der Erneuerbaren Energien noch mehr engagieren und damit die Energiewende in die eigene Hand nehmen und vor Ort steuern.“
Köbler weiter: „Mit dem neuen Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung wird es den Kommunen künftig erleichtert in Sachen Erneuerbare Energien selbst aktiv zu werden. Dies wird auch von den Kommunen im Land ausdrücklich befürwortet.
Wir haben stets betont, dass die Kommunen für uns ein entscheidender Partner bei der Umsetzung der Energiewende sind. In Rheinland-Pfalz ist es den Kommunen fortan noch leichter möglich die Energiewende in die eigene Hand zu nehmen. Das ist modern und richtungsweisend auch für andere Bundesländer. Das bestätigten auch alle Sachverständigen im Rahmen der parlamentarischen Anhörung zum Gesetzesentwurf. Denn die Energiewende, als großes Gemeinschaftsprojekt unserer Zeit, kann nur gelingen, wenn alle ihren Teil dazu beitragen.
Gerade aus diesem Grund haben wir kein Verständnis dafür, dass sich die CDU mit der Ablehnung des Gesetzes klar gegen diesen wichtigen Schritt für die Energiewende in Rheinland-Pfalz gestellt hat. Wir stellen mit Bedauern fest, dass die rheinland-pfälzische CDU immer mehr zu einer Dagegen-Partei verkommt, die hier einmal mehr beweist, dass sie nicht regierungsfähig ist.“

Hintergrund
Mit diesem Gesetz wird die „Subsidiaritätsklausel“ geöffnet, was bedeutet, dass anders als bisher Gemeinden auch dann Aufgaben übernehmen dürfen, wenn es für diese eine private Konkurrenz gibt.
Gleichzeitig werden Beteiligungen außerhalb des Gemeindegebietes, auch im Ausland, möglich, sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zur Wirtschaftskraft beziehungsweise Leistungsfähigkeit der Gemeinde geschieht und dem öffentlichen Zweck dient. Dabei wird die Stromerzeugung mit Erneuerbaren explizit als öffentlicher Zweck der kommunalen Daseinsvorsorge definiert.
Desweiteren wird im Gesetz geregelt, dass Gemeinden, die ein wirtschaftliches Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts errichten, eine Analyse über die Vor-und Nachteile der öffentlichen und privatrechtlichen Organisationsformen zu erstellen haben. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Dieser Zusatz ist notwendig, um möglichst auszuschließen, dass sich Kommunen an der Unternehmung verspekulieren.

Dr. Claudius Ruch
stv. Pressesprecher

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