Abschaffung von §219a: Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken und straffreie Beratung ermöglichen

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen hat heute die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des §219a StGB diskutiert. Das Bundeskabinett hat Anfang März den Weg dafür freigemacht. Ziel ist es, die sachliche Information über einen Schwangerschaftsabbruch im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Lisett Stuppy, erklärt dazu:

„Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen sowie eine freie Wahl der Einrichtung zu ermöglichen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung fürchten zu müssen. Außerdem wollen wir damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken.

Die Gesetzesänderung auf Bundesebene ist ein längst überfälliger Schritt, für den wir GRÜNEN viele Jahre gerungen haben – auch hier in Rheinland-Pfalz. Sie ist als Ziel der Landesregierung im Koalitionsvertrag fest verankert. Dort ist festgehalten, dass die ausreichende Versorgung und ein sicherer sowie freier Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eine notwendige Bedingung für Gesundheit, Leben und Würde von Frauen ist.“

Dr. Claudius Ruch
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