Abschaffung von §219a: Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken und straffreie Beratung ermöglichen
„Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen sowie eine freie Wahl der Einrichtung zu ermöglichen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung fürchten zu müssen. Außerdem wollen wir damit das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken.
Die Gesetzesänderung auf Bundesebene ist ein längst überfälliger Schritt, für den wir GRÜNEN viele Jahre gerungen haben – auch hier in Rheinland-Pfalz. Sie ist als Ziel der Landesregierung im Koalitionsvertrag fest verankert. Dort ist festgehalten, dass die ausreichende Versorgung und ein sicherer sowie freier Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eine notwendige Bedingung für Gesundheit, Leben und Würde von Frauen ist.“