Weiterführung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015 (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz, KKG)“ bis zum 31. Dezember 2017 verlängert, um eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Finanzierung durch den Bund herbeiführen zu können. Die dauerhafte Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 3 Absatz 4 KKG ist die notwendige Voraussetzung für die bundesweite Fortführung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen auf Grundlage der bewährten Strukturen und Fördergegenstände einschließlich der Landeskoordinierungsstellen.

Die Landesregierung wird hierzu um einen Sachstandsbericht gebeten.

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