Weiterentwicklung des Verfahrens der Altersfeststellung

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) unterstützen die kommunalen Jugendämter dabei, das System der Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weiterzuentwickeln und verbindlicher zu machen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen und dem zuständigen LSJV werden Kompetenzen gebündelt und das Verfahren konkretisiert.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung hinsichtlich der geplanten Maßnahmen gebeten.