Weinbergschneckenverordnung

Rheinland-Pfalz verfügt seit dem Jahr 1982 über eine Weinbergschneckenverordnung. Diese regelt wo, wann, und unter welchen Umständen Weinbergschnecken gesammelt werden dürfen. Hierzu sind beispielsweise Messringe mit einem Innendurchmesser von 30 mm notwendig. Die Weinbergschnecke ist eine streng geschützte Art. Sie gilt aber gleichermaßen als Delikatesse und naturnahes Produkt, das auch in landwirtschaftlich genutzten Flächen vorkommt.
Die Landesregierung wird gebeten, zu berichten, wie sich die Population der Weinbergschnecke in Rheinland-Pfalz in Weinbergen und außerhalb verändert hat, ob Nutzungskonflikte durch die Weinbergschneckenverordnung zwischen Sammlern und der Landwirtschaft bestehen und ob die Regelungen der Verordnung ihren Zweck erfüllen.

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