Wahlrechtsreformen – Anzahl der Betroffenen

Das allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien. Vor diesem Hintergrund muss das Wahlrecht
im Hinblick auf veränderte gesellschaftliche Bedingungen diskutiert werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel hat man sich
darauf geeinigt, dementsprechend einige Änderungen im Wahlrecht anzugehen. Dabei handelt es sich um die Herabsenkung des
Wahlalters auf 16 Jahren bei Kommunal- und Landtagswahlen, um die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen in
ständiger Betreuung, um die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige sowie um die Einführung des Wahlrechts für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei Landtagswahlen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die alle Wahlvoraus setzungen für die Kommunalwahl 2019
erfüllen würden?
2. Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die alle Wahlvoraus setzungen für die Landtagswahl 2021
erfüllen würden?
3. Wie viele Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die vom Wahlrecht aufgrund ständiger Betreuung ausgeschlossen werden?
4. Wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger leben in Rheinland-Pfalz, die nach einer Wahlrechtsänderung an Landtagswahlen teilnehmen könnten?
5. Wie viele Drittstaatsangehörige leben in Rheinland-Pfalz, die nach einer Wahlrechtsänderung an der Kommunalwahl 2019 teilnehmen könnten?