Veröffentlichung von Einträgen aus dem deutschen Handelsregister

Auf einem britischen Onlineportal der Nichtregierungsorganisation OpenCorporates wurden mehrere Millionen Einträge aus dem deutschen Handelsregister veröffentlicht. Diese Einträge sind offen zugänglich und bieten beispielsweise Journalistinnen und gewährleisten die Möglichkeit, gezielt Firmennamen und Personen abzufragen, um so z. B. bisher verschleierte Verbindungen sowie potenzielle Briefkastenfirmen, die für kriminelle Zwecke genutzt werden, aufzudecken. In einem Artikel der Tagesschau vom 5. Februar 2019 wird neben anderen deutschen Städten auch explizit Mainz genannt. Es soll dort Anschriften geben, bei denen Hunderte Gesellschaften ihre Post entgegennehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nutzen rheinland-pfälzische Finanzämter die öffentlich zugänglichen Daten des Onlineportals der OpenCorporates?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vorhandene Briefkastenfirmen in Rheinland-Pfalz und zu den besagten Briefkastengesellschaften in Mainz?

3. Wie bewertet die Landesregierung das neue Transparenzregister gemäß § 18 des Geldwäschegesetzes im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeiten für Rheinland-Pfalz?

4. Welche neuen Erkenntnisse ermöglicht das Transparenzregister dem Landesamt für Steuern?

5. Inwiefern findet eine Zusammenarbeit rheinland-pfälzischer Behörden mit Finanzämtern anderer Länder und dem Bundesfinanzministerium zur Aufklärung von Steuerhinterziehung statt?

6. Wie ist der aktuelle Stand der Auswertung der „Panama Papers“ und „Paradise Papers“, und wie hoch sind die daraus entstandenen Mehreinnahmen?