Verlust des Beamtenstatus

Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue. Werden diese Pflichten verletzt, droht der Verlust des Beamtenstatus. Dementsprechend hat das Land Baden-Württemberg den verbeamteten Staatsanwalt und Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz (AfD) wegen „rassistischer Gesinnung“ und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das zuständige Gericht bestätigte die Entlassung. In Rheinland-Pfalz hat zuletzt das Verwaltungsgericht Trier die Entlassung eines Reichsbürgers aus dem Polizeidienst bestätigt. Dieser habe durch seine Nichtanerkennung der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik seine Dienstpflicht verletzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue vor dem Hintergrund der zunehmenden politischen Polarisierung?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Pflichten insbesondere bei Lehrkräften?

3. Wie bewertet die Landesregierung diese Pflichten im Hinblick auf Polizistinnen und Polizisten?

4. Wie bewertet die Landesregierung diese Pflicht im Hinblick auf Richterinnen und Richter?

5. Wie lauten in Rheinland-Pfalz die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Beamtenstatus zu verlieren?

6. Sind der Landesregierung weitere Fälle in Rheinland-Pfalz bekannt, in denen Beamtinnen und Beamte aufgrund der Verletzung ihrer Pflichten zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurden?

7. Wie laufen die rechtlichen Schritte zur Entlassung aus dem Beamtenstatus ab?