Verbraucherinnen und Verbraucher mit Elementarschadenversicherungen vor finanziellen Folgen von Naturereignissen schützen (Teil 2)

Rheinland-Pfalz war in den vergangenen Wochen erneut von heftigen Unwettern betroffen, die in einigen Orten für extreme Überschwemmungen sorgten und zu schweren Beschädigungen an Häusern, Wohnungen sowie der Infrastruktur führten. Elementarschadenversicherungen sollen Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen schützen. Dazu zählen unter anderem Starkregen, Hochwasser, oder Erdrutsche. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit bereits viel getan, um die Abdeckung mit Elementarschadenversicherungen in Rheinland-Pfalz auszuweiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Liegen der Landesregierung Informationen über unterschiedliche Konditionen für Elementarschadenversicherungen für Betriebe und Privathaushalte vor?
2. Was unternimmt die Landesregierung, um die landesweite Abdeckung mit Elementarschadenversicherungen noch weiter auszuweiten?
3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, damit künftig auch kommunale Liegenschaften durch eine Elementarschadenversicherung geschützt sind?
4. Inwieweit werden die Verbände der Kreditwirtschaft in die Elementarschadenkampagne der Landesregierung miteinbezogen, um die Kundinnen und Kunden ihrer Mitgliedsunternehmen bei der Vergabe von Immobilienkrediten auf die Risiken von Naturereignissen und die Vorteile von Versicherungen gegen Elementarschäden zu sensibilisieren?