Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung

Bereits 2014 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die vom Besoldungs-dienstalter abhängigen Bezüge der Beamtinnen und Beamten als altersdiskriminie-rend und damit unzulässig bezeichnet. Rheinland-Pfalz hatte diese Entscheidung letzt-lich vorweggenommen und zum 1. Juli 2013 auf ein europarechtskonformes Erfah-rungszeitenmodell umgestellt. Die Beamtinnen und Beamten werden seitdem nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach den Dienstjahren bezahlt. In einem Mus-terklageverfahren am Oberverwaltungsgericht Koblenz haben nun drei rheinland-pfäl-zische Landesbeamtinnen und -beamte für Altjahre vor dem Umstellungszeitpunkt eine Entschädigung erstritten. Dieses Urteil gilt auch für weitere Beamtinnen und Be-amte, die Widerspruch gegen ihre Besoldungseinstufung eingereicht hatten. Auf den Landeshaushalt kommen entsprechende Belastungen zu.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um Berichterstattung zu folgen-den Fragen:

– Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Musterklage gegen altersdiskriminierende Besoldung?
– Wie viele Entschädigungsfälle wird es in Rheinland-Pfalz geben?
– Wie viel Landesmittel werden für die Ausbezahlung der Entschädigung zur Verfü-gung gestellt?