Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin

Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige bundesweite Praxis zur Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Insbesondere die weit überwiegende Vergabe aufgrund der Abiturnote hat das Gericht kritisiert und stattdessen stärker die Berücksichtigung außerschulischer Eignungskriterien fordert.

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