Urteil BVerfG: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 9. August 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik zu setzen:

Urteil BVerfG: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Begründung:
Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als verfassungsgemäß eingestuft. Drei Privatleute und ein Autovermieter hatten gegen den Beitrag geklagt. Dies wurde weitgehend abgewiesen.
Die Landesregierung wird um Berichterstattung über das Urteil und dessen Auswirkungen gebeten.