Umsetzung der Aktion GRÜN

Der Landesregierung sind der Schutz und die Entwicklung der biologischen Vielfalt ein wichtiges Anliegen. Zur Beschreibung und Umsetzung dieses Anliegens hat die Landesregierung deshalb im Jahr 2015 die rheinland-pfälzische Biodiversitätsstrategie beschlossen. Die Aktion Grün ist in diesem Zusammenhang die Dachmarke für die Naturschutzaktivitäten im Land und das Maß-
nahmenprogramm zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und damit das zentrale Aktionsbündnis für mehr biologische Vielfalt in unserem Bundesland. Insgesamt setzt sich das Programm aus neun Programmteilen zusammen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen können über die neun Programmteile der Aktion Grün gefördert werden, und welche Förderrichtlinien werden jeweils zugrunde gelegt?
2. Wie werden die Kommunen und Vereine/Organisationen über die bestehenden Förderrichtlinien informiert und bei der Entwicklung von förderfähigen Projekten beraten und unterstützt?
3. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung der einzelnen Programmteile der Aktion Grün?
4. Welche Projekte der Aktion Grün wurden im Jahr 2017 in Angriff genommen, und welche Projekte werden voraussichtlich im Jahr 2018 zu erwarten sein?
5. Welche Projekte der Aktion Grün werden durch weitere Fördermittel, z. B. der EU oder des Bundes, mitfinanziert?