Überprüfung des raumordnerischen Entscheids zum Moselaufstieg (Westumfahrung Trier) aus dem Jahr 1995

Der Landesbetrieb Mobilität hat im Januar 2017 die Überprüfung des raumordnerischen Entscheids über das Projekt „Moselaufstieg“ aus dem Jahr 1995 bei der SGD-Nord beantragt. Im Zuge dieser Überprüfung wurden betroffene Kommunen und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zur erneuten Vorlage des raumordnerischen Entscheids gebeten. Das aktuelle Landesplanungsgesetz § 17 Abs. 10 und der raumordnerische Entscheid aus dem Jahr 1995 sehen vor, dass der raumordnerische Entscheid innerhalb von fünf Jahren zu überprüfen ist, wenn bis dahin kein Zulassungs- bzw. Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist. Da der nun wieder eingebrachte raumordnerische Entscheid inzwischen 22 Jahre alt ist, ist fraglich, ob er den inzwischen eingetretenen Änderungen der Raum- und Siedlungsstruktur sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen noch entspricht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Sind die vom Träger der Planung (Landesbetrieb für Mobilität) eingereichten Unterlagen vollständig im Sinne des § 17 Abs. 4 der aktuellen Fassung des Landesplanungsgesetzes?
2. In welchem Umfang werden die vom Planungsträger geprüften Trassenvarianten und die bevorzugte Variante auf der Basis der aktuellen Raum- und Siedlungsstruktur dar gestellt?
3. In welchem Umfang wird die Beeinflussung der aktuellen Raum- und Siedlungsstruktur von Natur und Landschaft durch die geplante Maßnahme in den eingereichten Un terlagen dargestellt?
4. Welche der von den Planungen betroffenen Parteien (Gemeinden, Gemeindeverbände, Behörden, Körperschaften, Naturschutzvereinigungen usw.) haben bislang zur erneuten Behandlung der Planungen Stellung bezogen? Wie fiel ihre Bewertung aus?
5. Wurden oder werden die nach § 17 Abs. 4 Landesplanungsgesetz erstellten Unterlagen und ein neuer raumordnerischer Entscheid öffentlich ausgelegt und erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen hierzu abzugeben?
6. Wird es eine (neue) Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem geplanten Projekt geben, die zwischenzeitlich eingetretene neue Erkenntnisse und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt?