Transsexuellengesetz

Rheinland-Pfalz hat in der Bundesratssitzung vom 12. Mai einen Entschließungsantrag für ein neues Transsexuellengesetz eingebracht. Bislang müssen Menschen, die sich ihrem biologisch angeborenen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, aufwändige gutachterliche Prozeduren über sich ergehen lassen, um zum Beispiel ihren Vornamen anpassen zu dürfen. Das aktuelle Transsexuellengesetz ist von 1981 und bedarf dringend einer Reformierung.

Die Landesregierung wird um Bericht über die Situation transidenter Menschen sowie über die zu einer Verbesserung notwendigen gesetzlichen Änderungen gebeten.

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