Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg
A. Problem und Regelungsbedürfnis Zum 1. Juli 2014 wurde die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg aus der gleichnamigen Verbandsgemeinde ausgegliedert und aufgelöst sowie ihr Gebiet in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert. Die finale Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in der Form einer Eingliederung ihrer Ortsgemeinden Altenbamberg, Feilbingert, Hallgarten…