Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Kaffeefahrten

Immer wieder wird über unseriöse Kaffeefahrte·n berichtet, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden mit betrügerischer Absicht um ihr Geld gebracht werden sollen. Zuletzt wurde in der Allgemeinen Zeitung vom 12. Dezember 2017 über einen Fall berichtet, bei dem ein Bauernhof in der Region Mainz zu einer kostenlosen Halbtagesfahrt einlud und dabei den Mitfahrenden verschiedene Produkte als kostenlose Geschenk versprach. Es stellte sich heraus, dass dieser Bauernhof nicht existiert und hier eine Betrugsabsicht vorlag.
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 beschlossen, ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen. Damit sollen unseriöse Kaffeefahrten deutlich erschwert und somit die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesentwurf ein, und welche Konsequenzen würden daraus für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz erwachsen?
2. Auf was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher achten, um eine unseriöse „Kaffefahrt“ zu erkennen?
3. An wen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz wenden, wenn sie sich unsicher sind, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt?
4. Können getätigte Einkäufe bei Kaffeefahrten wieder rückgängig gemacht werden?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbrauchern offen, um sich gegen solche unseriösen Kaffeefahrten zur Wehr zu setzen, wenn ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist?