Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Abschlüsse von Verträgen am Telefon

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 24. April 2018 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ungewollte Abschlüsse von Verträgen am Telefon

Verbraucherinnen und Verbraucher wurden in den letzten Jahren immer wieder durch Werbeanrufe belästigt, die dann im schlechtesten Fall zum ungewollten Abschluss eines Vertrags zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher führten. Dabei wa-ren sich die betroffenen Personen nicht darüber bewusst, dass sie gerade einen Ver-trag abgeschlossen hatten und waren der Situation teils hilflos ausgeliefert. Die beste-henden gesetzlichen Regelungen, die den ungewollten Abschluss eines Vertrags ver-hindern sollen, sind nicht ausreichend. Die Landesregierung will nun gemeinsam mit anderen Ländern einen Antrag in den Bundesrat einbringen, den sie im vergangenen Jahr bereits gestellt hatte, der aber aufgrund dem Ende der 17. Wahlperiode im Bundestag nicht mehr behandelt wurde. Sollte aus dem Bundesratsantrag ein Gesetz wer-den, muss ein Unternehmen sein telefonisches Angebot gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern anschließend beispielsweise per Post, E-Mail oder SMS be-stätigen und die Verbraucherin oder der Verbraucher den Vertrag in Textform geneh-migen.
Die Landesregierung wird gebeten, über die Problematik von ungewollten Vertragsab-schlüssen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes sowie die Details und Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Bundesratsantrag, den Rheinland-Pfalz unterstützt, zu berichten.