Reform der Grundsteuer

2016 nimmt das Aufkommen aus der Grundsteuer einen Anteil von 13,6 Prozent an den Steuereinnahmen der Gemeinden in Rheinland-Pfalz ein. Damit ist die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Gemeindesteuer. Aufgrund erheblicher Mängel bei der Bewertung der Bemessungsgrundlage wird allerdings seit langem eine Reform angestrebt, die die Erhebung dieser Steuer vereinfachen und transparenter gestalten und Bürokratiekosten reduzieren soll. Das im Sommer 2018 zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt dabei einen weiteren Schritt im Reformprozess dar.

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