Reform der Grundsteuer

Die Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 4. Februar 2019 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:

„Reform der Grundsteuer“.

Begründung:

Bund und Länder haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Kriterien für die neue Berechnung der Grundsteuer sind der Bodenrichtwert, das Alter des Gebäudes sowie die Mietkosten.

Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung.