Polizei und der kommunale Vollzugsdienst im Umgang mit psychisch kranken Menschen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 18. Februar 2019 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächs-ten Sitzung zu setzen:

„Polizei und der kommunale Vollzugsdienst im Umgang mit psychisch kranken Menschen“.

Begründung:

Im Laufe ihrer Dienstzeit können Polizeibeamtinnen und -beamte sowie kommunale Vollzugsbeamtinnen und -beamte im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, das Verhalten von Menschen gut einschätzen. Bei psychisch kranken Menschen ist eine solche Einschätzung schwer möglich. Ihr Verhalten ist weniger berechenbar, sodass eine Gefahrenanalyse sowie die Wahl ei-ner entsprechenden Handlungsmaßnahme erschwert sind. Dies ist umso mehr der Fall, wenn Kenntnisse über psychische Störungen wie Schizophrenien nicht vorhan-den sind und infolgedessen Symptome einer psychischen Erkrankung nicht erkannt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten, in welchem Umfang Polizistinnen und Polizisten sowie kommunale Vollzugsbeamtinnen und -beamte in ihrer Aus- und Fortbildung für das Thema „Umgang mit psychisch kranken Menschen“ sensibilisiert werden.