Mobilitäts- und Verkehrserziehung an Schulen in Rheinland-Pfalz

Die schulische Mobilitäts- und Verkehrserziehung hat laut Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 15. August 2017 das Ziel, Kompetenzen für eine „reflektierte und verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr“ zu entwickeln. Damit trägt sie wesentlich zur Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, auch im späteren Leben, im Straßenverkehr bei. Sie soll ferner dazu anregen,sich mit den „Anforderungen des heuti gen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität“ auseinanderzusetzen. Dabei spielt das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung eine große Rolle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Entwicklung hat die schulische Mobilitäts- und Verkehrserziehung in Rheinland-Pfalz im Laufe der Jahre genommen?

2. Welche Regelungen zur Umsetzung der Mobilitäts- und Verkehrserziehung gelten für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II?

3. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich, und welche Unterstützung erhalten die Lehrkräfte unserer Schulen u. a. durch die Polizei und die Beraterinnen und Berater für Mobilitäts- und Verkehrserziehung?

4. In welchem Umfang wird spezifisches Wissen zum Thema Radverkehr, insbesondere dessen Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz sowie sicherheitsrelevantes Verhalten entsprechend der Straßenverkehrsordnung, vermittelt?

5. An wie vielen Grundschulen fand im letzten Jahr eine spezifische Radfahrausbildung statt?

6. In welchem Umfang war daran die Polizei beteiligt?

7. In welchem Umfang findet spezifische Radfahrausbildung an weiterführenden Schulen statt?