Meldung von Wildschäden

Die rechtliche Grundlage für die Meldung eines Wildschadens bildet das Landesjagdgesetz ab. Paragraph 43 schreibt vor, dass ein Anspruch auf Wild- und Jagdschäden binnen einer Woche gemeldet werden muss.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten, welche Erfahrungen sie mit dieser Regel bisher gemacht hat.

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