Leerstandskataster

Die regierungstragenden Fraktionen haben vereinbart, im Bereich der kommunalen Entwicklung das Ziel der Innen- vor Außenentwicklung umzusetzen. Förderprogramme des Landes sollen dementsprechend weiterentwickelt werden. Beispiele zur Unterstützung von Kommunen zur Bewältigung von Wohnraumleerstand sind das Modellvorhaben „Martinshöhe – Innen vor Außen
in der Praxis einer Ortsgemeinde“, der ZukunftsCheck Dorf im Eifelkreis Bitburg-Prüm in 170 Ortsgemeinden sowie der Wettbewerb „Mehr Mitte bitte“. Für die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale leisten Leerstandserfassungmodule bzw. Leerstandskataster einen wichtigen Beitrag. Hier können Kommunen auf das Leerstandserfassungsinstrument Raum+Programm (Modul Gebäude) zurückgreifen. Ziel aller Aktivitäten sollte sein, Ortskerne im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die bestehenden Instrumente der Erfassung der Leerstände sowie deren Aktivierung?
2. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen, Leerstandskataster zu erstellen bzw. in Zusammenarbeit mit welchen Institutionen erfolgt dies?
3. Unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Erstellung von Leerstandskataster, wenn ja, wie?
4. Wie wird das neue Modul Leerstandserfassung beim Raum+Programm von den rheinland-pfälzischen Kommunen angenommen?
5. Auf welchen rechtlichen Grundlagen können Kommunen Leerstandskataster erstellen und welche rechtlichen Fragestellungen, z. B. Fragen des Datenschutzes, sind dabei zu beachten?
6. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kommunen über ein Leerstandskataster verfügen?
7. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Modellvorhabens „Martinshöhe – Innen vor Außen in der Praxis einer Ortsgemeinde“?