Laubfroschwäldchen Ludwigshafen

Nach Medienberichten von ARD, SWR und DIE RHEINPFALZ besteht Erweiterungsbedarf auf der Bauschuttdeponie Hoher Weg II in Ludwigshafen-Rheingönheim. Als präferierte Erweiterungsfläche soll das sogenannte Laubfroschwäldchen herangezogen werden.

Ludwigshafen verfügt als Industriestandort über einen sehr geringen Anteil bewaldeter Stadtfläche von lediglich 2,4 Prozent. Diese wird aufgrund ihrer Wichtigkeit für Naherholung und Artenvielfalt nur in sehr geringem Ausmaß bewirtschaftet.

Nach Berichten der Umweltverbände leben im 1,7 ha großen Laubfroschwäldchen unter anderem folgende geschützte Arten: Laubfrosch, Steinkauz, Bussarde sowie verschiedene Fledermausarten.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Welche geschützten bzw. gefährdeten Arten sind nach Kenntnis der Landesregierung auf der benannten Fläche zu finden?
2. Welche Erweiterungsalternativen wurden im Rahmen der Planfeststellung geprüft, bzw. warum die Alternativen verworfen?
3. Welche Empfehlung gab die Obere Naturschutzbehörde im bisherigen Verfahren ab?
4. Welche besonderen Artenschutzmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen geplant?
5. Bewertet die Obere Naturschutzbehörde die geplanten Ausgleichsmaßnahmen als geeignet und genügend?
6. Wie wird der Verlust von Bodenfunktionen durch die vollständige Abdichtung des Deponiekörpers ausgeglichen?