Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Ausbeuterische Kinderarbeit ist international insbesondere durch das Übereinkommen  über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) vom 20. November 1989 geächtet. Der rheinland-pfälzische Landtag hat den politischen Willen, einen Beitrag zum internationalen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu leisten, immer wieder bekräftigt. Die vorgeschlagene Regelung im Bestattungsgesetz trägt dazu bei. Sie ermöglicht den Friedhofsträgern, die Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Für eine Satzungsregelung, die ein solches Verbot aufgreift, bedarf es der Schaffung einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage.
Durch die vorgeschlagene Verlängerung der gesetzlichen Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage wird den Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, sich mit grundlegenden Fragen der Bestattung des Verstorbenen auseinanderzusetzen. Dies ermöglicht Angehörigen ein würde- und pietätvolles Abschiednehmen von den Verstorbenen.