Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau

Im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform sollen die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden optimiert werden.
Ziel ist eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Eine Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen soll durch Gebietsänderungen erreicht werden. Bis zum 30. Juni 2012 ist eine Freiwilligkeitsphase angesetzt gewesen. In der für die
Kommunen mit vielfältigen Vorteilen verbundenen Freiwilligkeitsphase haben verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden selbst Gebietsänderungen auf den Weg bringen können.

Für die Verbandsgemeinde Nassau besteht nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272, BS 2020-7) ein eigener Gebietsänderungsbedarf. Die Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau streben die Bildung einer neuen Verbandsgemeinde zum 1. Januar 2019 an. Sie haben im Hinblick auf diese Gebietsänderungsmaßnahme intensive Verhandlungen miteinander geführt.

Die Verhandlungsergebnisse enthält eine von den Bürgermeistern der beiden Verbandsgemeinden am 11. Oktober 2017 unterzeichnete Vereinbarung. Für die Bildung einer neuen Verbandsgemeinde aus den Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau bedarf es eigenständiger landesgesetzlicher Regelungen. Gleiches gilt für spezifische Festlegungen im Zusammenhang mit dieser Gebietsänderung.